08122 - 999 63 15
Podologische Therapie in Ihrer Einrichtung
PodoHelp -
Ambulante Podologie im Münchenstift Heilig-Geist
Als Kooperationspartner bieten wir in Ihrer Einrichtung regelmäßig unsere podologischen Leistungen an.
Wir bieten erstklassige podologische Leistungen
Zufriedenheit garantiert.
Unser Team von Therapeuten hilft Ihnen, Ihre Füße gesund, schmerzfrei und gepflegt zu halten.
Wir wissen, dass gesunde Füße eine entscheidende Rolle für Ihre Mobilität und Lebensqualität spielen. Viele Faktoren beeinflussen dabei das Wohlbefinden Ihrer Füße – einige davon können Sie aktiv mit unserer Unterstützung verbessern. Mit individuellen Behandlungen und fachkundiger Beratung stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Beweglichkeit zu fördern und Ihr Wohlbefinden zu steigern. Für ein aktives und unbeschwertes Leben.
Zertifizierte Podologen
Alle Behandlungen erfolgen durch ausgebildetes und erfahrenes Fachpersonal.
Modernste Ausstattung
Ergonomische, höhenverstellbare Stühle und moderne Fußpflege-Instrumente in jedem Behandlungsraum
Ambulante Podologie
Hausbesuche für Patienten, die nicht in die Praxis kommen können.
Barrierefreie Praxis
Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei und uneingeschränkt für Patienten mit Mobilitätsproblemen zugänglich.
Hygiene
Höchste Hygienestandards – garantiert sterile Instrumente für jeden Patienten.
Regelmäßige Fortbildungen
Wir stellen sicher, dass unser Team immer auf dem neuesten Stand der Podologie ist – für Behandlungen nach höchsten Qualitätsstandards
Regelmäßige Behandlung
Unser Team besucht regelmäßig Ihren Wohnbereich und behandelt die angemeldeten Patienten.
Fokus Mensch
Jeder Patient ist einzigartig, und wir nehmen uns die Zeit, Ihre Bedürfnisse individuell zu behandeln.
Höchstes Niveau auch in der mobilen Podologie
Wir sind bestens ausgestattet für die mobile Podologie.
Unsere Instrumente werden für jeden Patienten desinfiziert, sterilisiert und einzeln verpackt. Dank unseres ergonomischen mobilen Praxisequipments gewährleisten wir Ihnen die gleiche Qualität und den gleichen Komfort wie in unserer Praxis."
Unsere Podologischen Leistungen
als Kassen- oder Privatleistung
Für Selbstzahler - ohne Verordnung
Patienten für die keine ärtzliche Verordnung vorliegt und privat unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Für gesetzlich Versicherte - Heilmittelverordnung
Patienten mit einer ärztlichen Heilmittelverordnung für die gesetzliche Krankenversicherung.
Für privat Versicherte -
Privatverordnung
Patienten mit einer ärztlichen Privatverordnung für eine Privat- oder Beihilfeversicherung.
Podologische Komplexbehandlung für Selbstzahler
Behandlungsaufwand <40 Minuten
Hornhautabtragung
Beratung und Information des Patienten
Inspektion gefährdeter Fußstellen
Maschinell dosierte Hornhautabtragung/-bearbeitung
Manuelle und/oder maschinelle Entfernung von Clavus (z. B. mit Skalpell, Hautzangen, Pinzetten, Fräser)
Verbesserung der Hautelastizität, gegebenenfalls unter Anwendung von Pflegemitteln sowie optional Abtragung von Nagelfalzverhornungen
Nagelbearbeitung
Manuelles und/oder maschinelles Kürzen der Nägel
Fachgerechte Behandlung von Nagelteilen, die vom Einwachsen bedroht sind, bzw. bereits eingewachsenen Nagelteilen (bis Stadium I)
Ausdünnen verdickter Nagelplatten, inklusive gegebenenfalls erforderlicher Schutzmaßnahmen (z. B. Pflaster, Tamponaden etc.)
46,- EUR
Lerne unsere Therapeuten für Ihre Einrichtung kennen
Die Wahl der richtigen Schriftart ist besonders in bestimmten Branchen von entscheidender Bedeutung. Informiere dich über die Best Practices in deiner Branche, bevor du eine Entscheidung triffst. Für Zahnarztpraxen ist es am besten, eine neutrale und raffinierte Schriftart zu verwenden.“
Margot Kujo
Ich bin die Inhaberin und Gründerin von PodoHelp. Ich bin staatlich geprüfte Podologin und sektorale Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Podologie.
Claudia Schlachtbauer
Als staatlich geprüfte Podologin bin ich seit Dezember 2024 Teil des PodoHelp Teams.
Wie ist der Ablauf der Behandlung?
Selbstzahler
Behandlung
Jeder angemeldete Patient wird im Rhytmus von 4-6 Wochen in der Einrichtung behandelt. Die Leistung erfolgt als podologische Komplexbehandlung (klein).
DoKUMENTATION
Für jeden Behandlungstag wird eine Liste der behandelten Patienten erstellt und durch das Stationspersonal gegengezeichnet.
ABRECHNUNG
Für jede Behandlung erfolgt eine separate Rechnungsstellung. Diese kann bequem per Überweisung über unseren Dienstleister Optica oder über das Taschengeldkonto des Patienten beglichen werden.
Preis
Selbstzahler zahlen einheitlich 46,- EUR je Behandlung.
Es besteht kein Erstattungsanspruch bei anderen Kostenträgern.
Heilmittelverordnung
BEHANDLUNG
Jeder Patient wird nach Vorgabe der vorliegenden Heilmittelverordnung behandelt.
DOKUMENTATION
Die erbrachte Leistung wird auf der Rückseite der Verordnung durch den Patienten oder das Stationspersonal unterzeichnet.
ABRECHNUNG
Für jede Verordnung erfolgt eine separate Rechnungsstellung an die Krankenkasse. Falls eine Zuzahlungspflicht besteht, kann diese bequem über unseren Dienstleister Optica per Überweisung oder über das Taschengeldkonto des Patienten beglichen werden.
PREIS
Die Vergütung erfolgt gemäß Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Patient übernimmt in der Regel eine Zuzahlungsgebühr von 10 % des Verordnungswertes sowie eine Verordnungsblattgebühr von 10 EUR.
Privatverordnung
BEHANDLUNG
Jeder Patient wird nach Vorgabe der vorliegenden Privatverordnung behandelt.
DOKUMENTATION
Die erbrachte Leistung wird auf der Rückseite der Verordnung durch den Patienten oder das Stationspersonal unterzeichnet.
ABRECHNUNG
Für jede Verordnung erfolgt eine separate Rechnungsstellung an den Patienten. Falls eine Zuzahlungspflicht besteht, kann diese bequem über unseren Dienstleister Optica per Überweisung oder über das Taschengeldkonto des Patienten beglichen werden.
PREIS
Die Vergütung erfolgt gemäß Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der jeweils gültigen Fassung mit dem Steigerungsfaktor 1,3 die in der Regel vom Kostenräger erstattet wird. Eine Garantie kann nicht gegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Kostenträger.
Vermeidung von Absetzungen
INFORMATION
Bitte beachten Sie, dass eine ausgestellte podologische Verordnung nicht automatisch eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bedeutet. In der folgenden Übersicht informieren wir Sie darüber, welche Krankheitsbilder erfahrungsgemäß von den Krankenkassen erstattet werden können. Eine Garantie für die Kostenübernahme können wir jedoch nicht geben.
Um Absetzungen durch die Krankenkassen zu vermeiden akzeptieren wir nur Heilmittelverordnungen mit den folgenden ICD-10 Codierungen:
Diagnosegruppe
DF
Diagnose: Diabetisches Fußsyndrom, Diabetische Neuropathie (mit oder ohne Angiopathie
  • E10.74 + E10.75
  • E11.74 + E11.75
  • E12.74 + E12.75
  • E13.74 + E13.75
  • E14.74 + E14.75
  • G63.2 (diabetische Polyneuropathie)
Diagnosegruppe
NF
Diagnose: Neuropathischer Fuss (krankhafte Schädigung als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie)
  • G60.0 – G60.3
  • G60.8 + G60.9
  • G61.0 + G61.1
  • G61.8 + G61.9
  • G62.0 – G62.2
  • G62.80 + G62.88 + G62.9
  • G63.0 – G63.6 (ohne G63.2)
  • G63.8
Diagnosegruppe
QF
Diagnose: Querschnittssyndrom / -lähmung (krankhafte Schädigung als eines Querschnittsyndrom, komplett o. inkomplett.
  • G82.00 - G82.03 + G82.09
  • G82.10 - G82.13 + G82.19
  • G82.20 - G82.23 + G82.29
  • G82.30 - G82.33 + G82.39
  • G82.40 - G82.43 + G82.49
  • G82.50 - G82.53 + G82.59
  • G82.60 - G82.67 + G82.69
Diagnosegruppe
UI
Diagnose: Unguis Incarnatus (eingewachsener Zehennagel - UI 1 im Stadium 1 oder UI 2 im Stadium 2 und 3)
  • L60.0 (mit Angabe der Lokalisation - linker / rechter Fuß)
Wie erfolgt die Abrechnung der podologischen Leistungen?
Für die Abrechnungen unserer Leistungen arbeiten wir mit unserem Dienstleistungspartner Optica zusammen. Je nach Wunsch bestimmen Sie den Abrechnungsweg.
Abrechnung über das Taschengeldkonto des Patienten
Wenn unsere Leistungen direkt über das Taschengeldkonto des Patienten abgerechnet werden sollen, kreuzen Sie bitte die entsprechende Option im Anmeldeformular an. In diesem Fall erhält die Verwaltung der Einrichtung die Rechnung von Optica und überweist den Betrag vom Taschengeldkonto des Patienten. Bitte beachten Sie, dass im Laufe des Jahres etwa 6 bis 7 Behandlungen durchgeführt werden. Sollte das Taschengeldkonto nicht ausreichend gedeckt sein und die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen werden, können Mahngebühren durch Optica anfallen.
Direktabrechnung durch Rechnungsempfänger
Wenn unsere Leistungen über einen anderen Rechnungsempfänger, z. B. einen Angehörigen oder Betreuer, abgerechnet werden sollen, kreuzen Sie bitte die entsprechende Option im Anmeldeformular an. In diesem Fall wird die Rechnung von Optica direkt postalisch an den angegebenen Rechnungsempfänger gesendet, der den Betrag dann direkt an Optica überweist.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen.
Bei weiteren Anliegen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Als Podologen führen wir präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungen durch – sowohl bei gesunden als auch bei erkrankten Füßen. Unsere Expertise ermöglicht es uns, medizinisch (ärtzlich) verordnete Behandlungen durchzuführen und krankhafte Veränderungen gezielt zu behandeln, wie beispielsweise:
Hühneraugen , Druckstellen, Verhornungen, Schwielen, Hauteinrisse oder Hautpilzinfektionen
Nagelveränderungen, Verformungen, Verdickungen, Ablösung, Verletzungen, Verfärbungen oder Nagelpilzinfektionen
seitlich eingewachsene Rollnägel oder eingewachsene Nägel mit Hilfe von Nagelkorrekturspangen
Diabetische Fußprobleme wie dem diabetischem Fußsyndrom oder Polyneuropathie
Was ist der Unterschied zur Fußpflege (Pediküre)?
Im Gegensatz zur Podologie darf eine kosmetische Fußpflege (Pediküre) ausschließlich an gesunden Füßen durchgeführt werden und dient rein pflegenden sowie verschönernden Zwecken. Zudem werden kosmetische Dienstleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen.
Wie oft finden die Behandlungen statt?
Für einen optimalen Therapieerfolg hat sich ein Behandlungsrhythmus von 4 bis 6 Wochen bewährt. Nach erfolgter Anmeldung achtet unser Team selbständig auf die Einhaltung dieser Therapiefrequenz.
Muss ich jeden Termin einzeln vereinbaren?
Nein, unser Team kümmert sich darum das der optimale Abstand zwischen den Behandlungen eingehalten wird.
Bezahlt dies meine Krankenkasse?
Ja, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Bieten Sie auch Heilpraktikerleistungen an?
Ja, als sektorale Heilpraktiker im Bereich der Podologie dürfen wir eigenständig podologische Behandlungen durchführen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Krankenversicherung Heilpraktikerleistungen erstattet.
Behandlungstermine
Praxis
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